Mit Baby Südafrika bereisen

 

Wer mit Baby nach Südafrika reisen möchte, der sollte allerspätestens vier Wochen vor der Einreise mit den nötigen bürokratischen Vorbereitungen beginnen. Auf einen Blick sind folgende zwei bzw. drei Dinge nötig:

 

Kinder-Reisepass

(kein verlängerter Kinder-Reisepass!)

Internationale - beglaubigte - Geburtsurkunde

Eidesstattliche Erklärung bei Einreise mit nur einem Elternteil 

 

Es gilt zunächst für das Baby einen eigenen Kinder-Reisepass ausstellen zu lassen. Dieser, oder natürlich auch ein "richtiger" Reisepass, wird bei der Einreise in Südafrika akzeptiert. Der Kinder-Reisepass muss über den maschinenlesbaren Chip und ein biometrisches Passbild verfügen. Wir haben das biometrische Passbild zu Hause selbst gemacht. Nähere Infos und Tipps zum Selbermachen hier.

 

In der Regel dauert die Beantragung des Kinder-Reisepasses bis zu vier Wochen. Vor Urlaubsmonaten eher länger, sonst ist die Wartezeit oftmals deutlich kürzer. Der Kinder-Reisepass wird direkt von der örtlich zuständigen Behörde - dem Bürgerbüro - ausgestellt und ist nach Ausstellung sechs Jahre gültig. Bei der Einreise muss der Kinder-Reisepass nicht nur für die gesamte Aufenthaltsdauer sondern mindestens 30 Tage über das Ausreisedatum hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke enthalten.

 

Zusammengefasst die gültigen Ausweis-Dokumente zur Einreise deutscher Staatsangehöriger - also auch Babys - in Südafrika:

  • Reisepass
  • Vorläufiger Reisepass
  • Kinderreisepass

Neben einem gültigen Ausweisdokument benötigt das Baby seit Juni 2015 auch eine Internationale Geburtsurkunde wenn es mit dem Flieger Richtung Südafrika reisen möchte. Die Geburtsurkunde muss entweder von einem vereidigten Übersetzer ins Englische übersetzt und beglaubigt werden oder - die einfachere Lösung - die Eltern lassen eine bei der Stadt (im Geburtsort) ausstellen.

 

Wichtig:  Reist nur ein Elternteil nach Südafrika reicht die Geburtsurkunde nicht aus. Der nicht mitreisende Elternteil muss eine Einverständniserklärung in Form einer eidesstattlichen Erklärung abgeben, in welcher er den reisenden Elternteil autorisiert mit dem gemeinsamen Kind in die Republik Südafrika ein- bzw. aus der Republik Südafrika auszureisen. Ein Beispiel für eine eidesstattliche Erklärung gibt es auf der Seite der Südafrikanischen Botschaft oder hier

Generell muss die - englischsprachige - Erklärung vom Elternteil vor einem Notar, einer Behörde oder der südafrikanischen Botschaft unterschrieben und notariell beglaubigt werden. Die Erklärung darf bei der Einreise nach Südafrika nicht älter als vier Monate sein!

Sollte es einen Gerichtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht bzw. die gesetzliche Vormundschaft für das Kind geben wird dieser benötigt. Ebenso wird die Sterbeurkunde verlangt sollte ein eingetragenes Elternteil verstorben sein.

 

Eine komplette Übersicht aller möglichen "Einreise-Fälle" und der dafür benötigten Dokumente gibt es als zusammengefassten Download auf der Seite "Dein Südafrika" oder bei der Südafrikanischen Botschaft.

 

Download
Neue Einreisebestimmungen für Minderjährige nach Südafrika
Seit dem 01.Juni 2015 dürfen Minderjährige nicht mehr ohne spezielle Nachweise der in der Geburtsurkunde eingetragenen Eltern nach Südafrika einreisen. Die aktuell genauen Bestimmungen gibt´s hier.
Einreisebestimmungen_SA.pdf
Adobe Acrobat Dokument 279.4 KB

 

Diese Regelung gilt für alle Reisenden unter 18 Jahren. Die Kontrolle der Dokumente findet bereits in Deutschland am Abflugort statt, nicht erst bei der Einreise am Flughafen in Südafrika. Daher sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen, von dieser Regelung ausgenommen.

 


Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise gibt es auf der Seite des Auswärtigen Amts.

 

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